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Fahrradunfall – Alleinhaftung des Radfahrers

Fährt ein Fahrradfahrer von einem verbotswidrig benutzen Gehweg auf die Fahrbahn und kommt es dabei zum Unfall mit einem Pkw, haftet der Radfahrer allein. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt gänzlich zurück.

AG Weinheim v. 17.1.2013, Az. 1 C 210/12