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Fluggastrechte – Abtretungsverbot einer Ausgleichszahlung

Eine Fluggesellschaft kann wirksam im Rahmen eines Beförderungsvertrages in den AGB eine Klausel aufnehmen, die ein Abtretungsverbot einer Ausgleichszahlung eines Flugpassagiers gegenüber eines Flugportals, das Forderungen aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung von Passagieren ankauft, geltend soll.

AG Bremen v. 01.06.2017, Az. 9 C 63/17