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Fluggastrechte – Tod eines Passagiers an Bord

Kommt es an Bord eines Flugzeuges zum Tod eines erkrankten Passagiers, stellt dieses einen sog. außergewöhnlichen Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. Andere Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt.

AG Düsseldorf v. 27.08.2015 – 40 C 287/15