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Geschwindigkeitsbegrenzung – Zusatzschild „Schneeflocke“

Besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrsschild und dem Zusatzschild „Schneeflocke“ muss die Tempolimit auch beachtet werden, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse vorliegen. Wer dennoch zu schnell fährt riskiert ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld.

OLG Hamm v. 4.9.2014, Az. 1 RBs 125/14