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Handynutzung – Weitergabe ist keine Nutzung

Wenn ein Autofahrer während der Fahrt sein klingelndes Mobilfunktelefon (Handy) aus einer Tasche nimmt und dem Beifahrer reicht, liegt keine Handy-Nutzung am Steuer vor.

OLG Köln v.7.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14