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Mobilfunkvertrag – Klausel unwirksam

Eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, die vorsieht, dass bei Zahlungsverzug des Kunden eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich ist, ist unwirksam.

LG Düsseldorf v. 29.7.2015, Az. 12 O 231/14