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Radweg in falscher Richtung benutzt – Mithaftung

Fährt ein Radfahrer auf einem Radweg verbotswidrig in die falsche Richtung, tritt ihn bei einem Unfall mit einem abbiegenden Pkw ein Mitverschulden (hier 30 %).

LG Wuppertal v. 4.1.2013, Az. 2 O 407/10