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Reiserecht – Probleme mit dem Reisepass

Wird ein Reisepass eines Urlaubers von einer Behörde (Gemeinde) irrtümlich als „abhanden gekommen“ gemeldet, liegt kein Fall der höheren Gewalt vor, wenn aus diesem Grund eine Flugreise nicht angetreten werden kann. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis nicht vollständig erstatten. Der Grund für die Absage der Reise kommt aus dem Risikobereich des Urlaubers.

BGH v. 16.05.2017, Az. X ZR 142/15