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Tag Archiv: Kündigung einer Kreuzfahrt

Reiserecht – Routenänderung wegen höherer Gewalt (Kreuzfahrt)

Wird auf einer Kreuzfahrt die Route wegen höherer Gewalt (Sicherheit, Wetter u.a.) geändert, steht dem Reisekunden dennoch ein Preisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter zu. Der Minderungsanspruch ist verschudensunabhängig und greift selbst bei höherer Gewalt ein.

AG Hamburg v. 25.01.17, Az. 17a C 343/16

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Reiserecht – Ausfall einer Kreuzfahrt

Wird einem Reisekunden bei einer Kreuzfahrt eine gebuchte Balkonkabine nicht zur Verfügung gestellt, sondern nur eine Innenkabine, kann der Reisende den Reisevertrag wegen Mängeln kündigen. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis erstatten und zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 80% des Reisepreises bezahlen.

AG Frankfurt/M. v. 14.09.16, Az. 386 C 3186/15-80

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