Bucht ein Reisekunde ein spanisches Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi und ist die Dachterrasse geschlossen, kann der Reisepreis um 15 Prozent gemindert werden.
AG Aschaffenburg v. 08.03.2017, Az. 112 C 961/15
Tag Archiv: Reisemängel im Hotel
Bucht ein Reisekunde ein spanisches Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi und ist die Dachterrasse geschlossen, kann der Reisepreis um 15 Prozent gemindert werden. AG Aschaffenburg v. 08.03.2017, Az. 112 C 961/15 Bucht eine Familie ein Familienzimmer, das neben einem Wohn-/Schlafraum zwei zusätzliche Schlafzimmer haben soll, liegt ein Reisemangel vor, wenn eines der zwei Schlafzimmer nur ein offenes Durchgangszimmer (Galerie) ist. Für die Zeit der fehlerhaften Unterbringung kann der anteilige Reisepreis in Höhe von 15% gemindert werden, für einen notwendigen Umzug kann 25% des anteiligen Reisepreises für einen Tag gefordert werden. AG Hannover v. 06.11.2014, Az. 436 C 8543/14 Das Reisevertragsrecht gilt auch bei der Buchung einer Einzelleistung. Wenn ein Kunde bei einem Reiseveranstalter nur eine Hotelbuchung vornimmt, gilt das Reisevertragsrecht (§§ 651 a ff BGB), obwohl nur eine Einzelleistung gebucht wird. BGH v. 20.5.2014, Az. X ZR 134/13 |
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