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Tag Archiv: vorteiges Ende einer Kreuzfahrt

Reiserecht – Abbruch einer Kreuzfahrt

Bei einer Flusskreuzfahrt vom 07.09. – 16.09. kommt es am 13.09. zu einer Kollision des Schiffes mit einer Schleusenwand. Die Reise muss daraufhin abgebrochen werden. Wegen der vorzeitigen Beendigung der Reise hat der Urlauber Anspruch auf 100% Preisminderung für die Tage vom 13.09. bis 16.09. sowie zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in selbiger Höhe.

AG München v. 05.10.2016, Az. 282 C 27854/15

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