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Anwaltskanzlei Rodegra
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Kofferverlust – Haftung der Fluggesellschaft

Geht ein Koffer während einer Flugbeförderung verloren, haftet die Fluggesellschaft für den Schaden. Der Passagier muss den Wert des Kofferinhaltes angeben, eine Schätzung durch das Gericht ist aber möglich, wenn der Passagier den Inhalt des Koffers (Kleidungsstücke u.a.) darlegen kann.

AG Hannover v. 15.01.2016, Az. 434 C 9162/15

Reiserecht – Haftung des Reiseveranstalters bei Ausflügen

Bewirbt ein Reiseveranstalter am Urlaubsort in seiner Informationsmappe im Hotel einen Ausflug, der bei der Reiseleitung gebucht werden kann, haftet der Reiseveranstalter für die Folgen eine Unfalles, der auf dem Ausflug passiert. Dieses gilt auch, wenn es sich bei dem Ausflug um ein Angebot eines Dritten handelt, der Reisende aber aufgrund der Infos vom Reiseveranstalter davon ausgehen konnte, dass der Reiseveranstalter Vertragspartner des Ausfluges sein wird.

BGH v. 12.01.2016, Az. X ZR 4/15

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