Geht ein Koffer während einer Flugbeförderung verloren, haftet die Fluggesellschaft für den Schaden. Der Passagier muss den Wert des Kofferinhaltes angeben, eine Schätzung durch das Gericht ist aber möglich, wenn der Passagier den Inhalt des Koffers (Kleidungsstücke u.a.) darlegen kann.
AG Hannover v. 15.01.2016, Az. 434 C 9162/15