Masthead header

Monatliches Archiv: Mai 2013

Parkschaden – Ohne Verschuldensnachweis kein Ersatz

Fällt ein abgestelltes Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigt es, muss der Fahrzeugbesitzer dem Fahrradfahrer ein Verschulden an der Schadensverursachung (z.B. unvorsichtiges Abstellen des Fahrrades) nachweisen, um Schadensersatz zu bekommen.

AG München v.14.5.2013, Az. 261 C 8956/13

Auf Facebook teilennach oben69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E