Thema: Ärger bei Flugreisen
Tag Archiv: AusgleichszahlungThema: EU-Fluggastrechte (Annulierung, Flugverspätung, Überbuchung)
Thema: EU-Fluggastrechte (Streik, Verspätungen u.a.) https://www.antennethueringen.de/blog/hashtag/ihr-flug-faellt-aus-576161 Thema: Ersatzflug verspätet – Anspruch auf Ausgleichszahlung http://www.bild.de/reise/fluege/bundesgerichtshof/bgh-ersatzflug-53482396.bild.html Thema: Flugrecht – Ihr Recht als Flugpassagier https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/ihre-rechte-als-fluggast-100.html Eine Fluggesellschaft kann wirksam im Rahmen eines Beförderungsvertrages in den AGB eine Klausel aufnehmen, die ein Abtretungsverbot einer Ausgleichszahlung eines Flugpassagiers gegenüber eines Flugportals, das Forderungen aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung von Passagieren ankauft, geltend soll. AG Bremen v. 01.06.2017, Az. 9 C 63/17 Tritt ein Passagier von einem Flug zurück, weil dieser mit 17 Stunden Verspätung starten soll, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, auch wenn er mit einem selbstgebuchten Ersatzflug zum Zielort fliegt. Amtsgericht Frankfurt/M., Urt. v. 25.04.2017, Az. 29 C 3306/16 – 81 Thema: Ansprüche gegen Fluggesellschaften (Fluggastrechte) Thema: Rechtslage bei Reisemängeln
Thema: EU-Fluggastrechte – Anspruch auf Ausgleichszahlung / Ärger mit der Fluggesellschaft Kommt es an Bord eines Flugzeuges zum Tod eines erkrankten Passagiers, stellt dieses einen sog. außergewöhnlichen Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. Andere Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt. AG Düsseldorf v. 27.08.2015 – 40 C 287/15 Thema: Entschädigungen von Airlines (Reiserecht) Bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € (wenn sich die Airline nicht auf einen sog. außergewöhnlichen Umstand berufen kann). Die Ankunftszeit berechnet sich nicht nach dem Aufsetzen des Flugzeuges auf die Landebahn, sondern daran, wann sich die Türen des Flugzeuges nach Erreichen der Parkposition öffnen. EuGH v. 04.09.2014, Az. Rs C452/13
Kommt es aufgrund der notwendigen, jedoch verzögerten Enteisung eines Flugzeuges zu einer größeren Verspätung, hat der Flugpassagier einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die verzögerte Enteisung stellt keinen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, mit dem sich die Airline entlasten kann. AG Frankfurt/M. v. 9.5.2014, Az. 29 C 3587/13-44 Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte verjährt in drei Jahren, auch wenn der Passagier im Rahmen einer Pauschalreise geflogen ist. AG Frankfurt/M. v. 24.2.2014, Az. 29 C 3591/13-44 |
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