Wer im Auto keinen Sicherheitsgurt anlegt, bekommt bei einem Unfall mit Verletzungsfolgen eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn festgestellt werden kann, dass die Verletzungen mit angelegten Sicherheitsgut verhindert worden oder geringer wären.
BGH v. 28.2.2012, Az. VI ZR 10/11