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Anwaltskanzlei Rodegra
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ARD – Montags-Check / Kreuzfahrten

Thema: Kreuzfahrten

http://www.ardmediathek.de/tv/Der-Montags-Check/Der-Reise-Check-Kreuzfahrt/Das-Erste/Video?documentId=27394250&bcastId=22834010

Routenänderung auf Kreuzfahrt – Reisemangel

Wird die zugesagte Route einer Kreuzfahrt geändert und statt das Schwarze Meer das östliche Mittelmeer befahren, ist eine Minderung des Reisepreises von 30 Prozent gerechtfertigt. Die Minderung ist auch dann begründet, wenn die Routeänderung auf höherer Gewalt beruht.

AG München vom 26.03.2015, Az. 275 C 27977/14

Reisemangel – Bettwanzen

Bettwanzen in einem Hotelzimmer stellen einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter muss von Bettwanzen gebissenen Urlaubern eine Preisminderung und Schmerzensgeld bezahlen.

OLG Celle v. 26.03.2015, Az. 11 U 249/14

 

Fluggastrechte – Rechtzeitiges Anstellen beim Check-In-Schalter

Stellt sich ein Flugpassagier im Rahmen der von der Airline vorgegebenen Zeit rechtzeitig an einer Warteschlange am Scheck-In-Schalter der Airline an, erfüllt er seine Pflicht zum pünktlichen Erscheinen. Ist die Wartezeit in der Warteschlange so lang, dass der Flugpassagier nicht mehr mitgenommen wird, also nicht mehr eingecheckt wird, hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

AG Nürnberg v. 24.03.15, Az. 15 C 7887/14

ZDF – VolleKanne / Verbraucherrecht

Thema: Mein Recht als Taxifahrgast

http://www.zdf.de/volle-kanne/ihre-rechte-bei-taxifahrten-tipps-von-rechtsanwalt-kay-p.-rodegra-37708412.html

ARD – Morgenmagazin / Verkehrsrecht

Thema: Fahrradfahren und Recht

http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/service-radfahren-und-recht-104.html

Fernbus – Änderung der Abfahrtzeit unzulässig

Eine Klausel in den AGB eines Fernbus-Anbieters, die besagt, dass Abfahrtzeiten und Haltestellen im Linienverkehr kurzfristig geändert werden können, ist unzulässig.

LG Frankfurt/M. v. 13.03.2015, Az. 2/24  O 192/14

Reiserecht – Mängelanzeige am Urlaubsort

Kommt es auf einer Pauschalreise zu Mängeln im Hotel, muss der Reisende seine Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, um nach der Reise eine Preisminderung fordern zu können. Wenn der Kunde nur gegenüber dem Hotelpersonal eine Reklamation äußert, ist er mit Minderungsansprüchen nach der Reise ausgeschlossen.

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler v. 11.03.15, Az. 32 C 649/14

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