KONTAKT:

Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg

Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219

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Internet: www.rodegra-law.de

ARD – Morgenmagazin / Ärger im Urlaub

Thema: Was tun bei Reisemängeln?

https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Service-112.html

EU-Fluggastrechte – Probleme beim Anschlussflug

Kommt es bei einer einheitlichen Flugverbindung von einem Flughafen in der EU in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat zu einer großen Verspätung bei der Ankunft des zweiten Teilflugs, der von einer Nicht-EU-Airline im Auftrag der Airline des ersten Teilfluges durchgeführt wurde, so ist das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug (Teilstrecke) durchgeführt hat, verpflichtet, den Flugpassagieren einen Ausgleich zu leisten. Die EU-Fluggastrechte finden Anwendung.

EuGH v. 11.07.2019, Az. C 502/18

ZDF – VolleKanne / Fluggastrechte

Thema: Mein Recht als Flugpassagier

https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/ihre-rechte-als-fluggast-102.html

Streik bei Ryanair / Bild

Thema: Rechte von Flugpassagieren im Streikfall

https://www.bild.de/reise/2018/reise/streik-bei-ryanair-nicht-prophylaktisch-umbuchen-56608546.bild.html

WDR – daheim&unterwegs / Ihr gutes Recht

Thema: EU-Fluggastrechte

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/daheim-und-unterwegs/video-rechtsanwalt-kay-p-rodegra-erklaert-was-man-bei-der-urlaubsreise-mit-dem-flugzeug-beachten-sollte—teil–100.html

Streik bei Lufthansa – BizTravel

Thema: Welche Rechte haben Flugpassagiere beim LH-Streik?

http://biztravel.fvw.de/piloten-streik-bei-lufthansa-diese-rechte-haben-flugpassagiere/1/165899/4070/1

Fluggastrechte – Übernahme der Anwaltskosten

Klärt eine Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte bei einer Flugverspätung auf (EU-Fluggastrechte), so muss sie die Kosten für die Informationsbeschaffung notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ersetzen.

AG Nürnberg v. 29.06.15, Az. 35 C 3187/15

Fluggastrechte – Rechtzeitiges Anstellen beim Check-In-Schalter

Stellt sich ein Flugpassagier im Rahmen der von der Airline vorgegebenen Zeit rechtzeitig an einer Warteschlange am Scheck-In-Schalter der Airline an, erfüllt er seine Pflicht zum pünktlichen Erscheinen. Ist die Wartezeit in der Warteschlange so lang, dass der Flugpassagier nicht mehr mitgenommen wird, also nicht mehr eingecheckt wird, hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

AG Nürnberg v. 24.03.15, Az. 15 C 7887/14

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