KONTAKT:
Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

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Kommt es an Bord eines Flugzeuges zum Tod eines erkrankten Passagiers, stellt dieses einen sog. außergewöhnlichen Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. Andere Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt.
AG Düsseldorf v. 27.08.2015 – 40 C 287/15

Thema: Rechtslage bei Nachbarschaftshilfe

Thema: Thailand-Reisen (Reiserecht)

Thema: Reiserecht (Rechte im Pauschalurlaub)
http://www.zdf.de/volle-kanne/rechte-im-pauschalurlaub-22966988.html

Thema: Reiserecht (Nach dem Urlaub richtig reklamieren)
http://www1.wdr.de/fernsehen/regional/daheim-und-unterwegs/sendungen/horror-urlaub-100.html

Ein Diebstahl aus dem Safe eines Hotelzimmers stellt keinen Reisemangel dar, sondern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Das gilt auch, wenn es bereits alte Einbruchsspuren an der Zimmertür gab.Eine Verpflichtung zu besonderen Schutzmaßnahmen trifft den Reiseveranstalter nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass es bereits weitere Einbrüche gab und dem Reiseveranstalter dies bekannt war.
AG München v. 06.08.2015, Az.: 275 C 11538/15