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Monatliches Archiv: Juli 2013

Fluggastrechte – Kein Recht auf Ausgleichszahlung bei Vogelschlag

Ein Vogelschlag beim Start eines Flugzeuges stellt einen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, so dass der Passagier bei einer daraus resultierenden Verspätung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung hat.

LG Darmstadt v. 24.7.2013, Az. 7 S 242/12

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Mietwagenkosten – Dauer der Erstattung

Nimmt ein Geschädigter nach einem Unfall einen Mietwagen, da sein beschädigtes Fahrzeug repariert werden muss, kann er Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur und auch für die Dauer der Anfertigung eines Sachverständigengutachtens geltend machen.

AG Bitterfeld-Wolfen v. 17.7.2013, Az. 7 C 987/12

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Kreuzfahrt – Salmonellenerkrankung

Erkrankt ein Passagier auf einer Kreuzfahrt an Salmonellen, haftet der Kreufahrtanbieter nur, wenn der Passagier darlegen kann, ausschließlich an Bord gegessen zu haben und die Erkrankung keine andere Ursache haben kann.

AG Rostock v. 12.7.2013, Az. 47 C 402/12

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Fluggastrechte – Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung (Triebwerksschaden)

Kommt es beim Flugzeug zu einem Schaden am Triebwerk, weil von der Startbahn eine Schraube ins Triebwerk angesaugt wurde, liegt ein sog. außergewöhnlicher Umstand vor. Der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

AG Rüsselsheim v. 9.7.2013, Az. 3 C 2910/12-32

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Fluggastrechte – Kein Recht auf Ausgleichszahlung bei Streik der Fluglotsen

Ein Streik von Fluglotsen stellt einen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, so dass ein Passagier bei einer daraus resultierenden Verspätung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung hat.

LG Darmstadt v. 3.7.2013, Az. 7 S 238/12

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Rotlichtverstoß – Kein Rotlichtverstoß beim Umfahren über ein Tankstellengelände

Fährt ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände, um so über die Tankstelle die rote Ampel zu umfahren, d.h. er biegt nach der Ampel wieder auf die Fahrbahn ein, begeht er keinen

Rotlichtverstoß.

OLG Hamm v. 2.7.2013, Az. 1 RBs 98/13

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