Thema: EU-Fluggastrechte (Annulierung, Flugverspätung, Überbuchung)
Tag Archiv: FluggastrechteTritt ein Passagier von einem Flug zurück, weil dieser mit 17 Stunden Verspätung starten soll, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, auch wenn er mit einem selbstgebuchten Ersatzflug zum Zielort fliegt. Amtsgericht Frankfurt/M., Urt. v. 25.04.2017, Az. 29 C 3306/16 – 81
Annulliert eine Airline aufgrund einer unerwarteten massiven Krankheitswelle von Piloten und Kabinenpersonal einen Flug, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Selbst wenn ein sog. „wilder Streik“ vorgelegen hat, muss die Fluggesellschaft alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die negativen Folgen für die Passagiere abzuwenden. Dazu gehören auch sofortige arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber den Crews. Wird hierzu nichts vorgetragen, steht dem Passagier eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte zu. AG Erding v. 02.03.2017, Az. 3 C 3555/16 Thema: Arbeitsrecht Verkehrsrecht, Fahrgastrecht u.a. Thema: Ansprüche gegen Fluggesellschaften (Fluggastrechte) Thema: Entschädigungen von Airlines (Reiserecht) Verlangt ein Passagier aufgrund der EU-Fluggastrechte wegen einer Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Airline und bietet diese nur einen Fluggutschein an, kann der Passagier anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Forderung nochmals außergerichtlich geltend zu machen. Die Airline muss die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, da eine Verzugslage eingetreten ist. AG Frankfurt/M. v. 09.01.2015, Az. 32 C 4032/14-72 Kommt es aufgrund der notwendigen, jedoch verzögerten Enteisung eines Flugzeuges zu einer größeren Verspätung, hat der Flugpassagier einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die verzögerte Enteisung stellt keinen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, mit dem sich die Airline entlasten kann. AG Frankfurt/M. v. 9.5.2014, Az. 29 C 3587/13-44 Thema: Lufthansa-Streik Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte verjährt in drei Jahren, auch wenn der Passagier im Rahmen einer Pauschalreise geflogen ist. AG Frankfurt/M. v. 24.2.2014, Az. 29 C 3591/13-44 Bei einer Ankunftsverspätung von 2 Stunden und 57 Minuten steht dem Passagier kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zu Berechnung der tatsächlichen Ankunftszeit wird das Erreichen der Parkposition herangezogen. AG Berlin-Charlottenburg v. 12.2.2014, Az. 234 C 260/13
Thema: Mehr Rechte für Flugpassagiere (Mehr Rechte für Urlauber) Thema: Ärger mit der Fluggesellschaft – Schlichtungsstelle hilft http://www.bild.de/reise/fluege/reiserecht/neue-schlichtungsstelle-flugverkehr-33215836.bild.html Thema: Schlichtungsstelle bei Ärger mit der Fluggesellschaft http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d9fd24c2-f618-3ffd-911f-865093c93fc1/20227707 Thema: Probleme beim Fliegen (Gepäckverlust, Flugverspätung u.a.) http://www.zdf.de/Volle-Kanne/Im-Urlaub-ohne-Koffer-5349708.html Der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt, weil die eingesetzte Maschine beim Vorflug (Landeanflug) einen Vogelschlag erleidet. BGH v. 24.9.2013, Az. X ZR 160/12 |
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