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Tag Archiv: Fluggastrechte

Fluggastrechte – Krankheitswelle kein außergewöhnlicher Umstand

 

Annulliert eine Airline aufgrund einer unerwarteten massiven Krankheitswelle von Piloten und Kabinenpersonal einen Flug, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Selbst wenn ein sog. „wilder Streik“ vorgelegen hat, muss die Fluggesellschaft alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die negativen Folgen für die Passagiere abzuwenden. Dazu gehören auch sofortige arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber den Crews. Wird hierzu nichts vorgetragen, steht dem Passagier eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte zu.

AG Erding v. 02.03.2017, Az. 3 C 3555/16

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Fluggastrechte – Einschaltung eines Rechtsanwaltes

Verlangt ein Passagier aufgrund der EU-Fluggastrechte wegen einer Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Airline und bietet diese nur einen Fluggutschein an, kann der Passagier anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Forderung nochmals außergerichtlich geltend zu machen. Die Airline muss die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, da eine Verzugslage eingetreten ist.

AG Frankfurt/M. v. 09.01.2015, Az. 32 C 4032/14-72

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Fluggastrechte – Verzögerung bei Enteisung

Kommt es aufgrund der notwendigen, jedoch verzögerten Enteisung eines Flugzeuges zu einer größeren Verspätung, hat der Flugpassagier einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die verzögerte Enteisung stellt keinen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, mit dem sich die Airline entlasten kann.

AG Frankfurt/M. v. 9.5.2014, Az. 29 C 3587/13-44

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Fluggastrechte – Kein Ausgleichsanspruch bei einer Verspätung von 2 Stunden 57 Minuten

Bei einer Ankunftsverspätung von 2 Stunden und 57 Minuten steht dem Passagier kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zu Berechnung der tatsächlichen Ankunftszeit wird das Erreichen der Parkposition herangezogen.

AG Berlin-Charlottenburg v. 12.2.2014, Az. 234 C 260/13

 

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