Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte verjährt in drei Jahren, auch wenn der Passagier im Rahmen einer Pauschalreise geflogen ist.
AG Frankfurt/M. v. 24.2.2014, Az. 29 C 3591/13-44
Ausgleichszahlung – VerjährungEin Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte verjährt in drei Jahren, auch wenn der Passagier im Rahmen einer Pauschalreise geflogen ist. AG Frankfurt/M. v. 24.2.2014, Az. 29 C 3591/13-44 |
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