KONTAKT:
Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

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Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen dem eine gewährte Lücke nutzenden Grundstückausfahrer und einem den Rückstau unter Überfahren der durchgezogenen Linie überholenden Kfz auf der vorfahrtberechtigten Straße, kommt es zu einer Haftungsverteilung von 2/3 (Grundstücksausfahrer) und 1/3 (Überholer), wenn der Grundstückausfahrer seine gesteigerte Sorgfaltspflicht missachtet hat.
OLG München, Urt. v. 31.3.2017, Az. 10 U 4716/16

Thema: Preisschnäppchen, Preisverhandlung, gefälschte Ware aus dem Internet, Reisen günstig kaufen

Thema: Recht auf der Autobahn (Verkehrsrecht)

Bucht ein Reisekunde ein spanisches Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi und ist die Dachterrasse geschlossen, kann der Reisepreis um 15 Prozent gemindert werden.
AG Aschaffenburg v. 08.03.2017, Az. 112 C 961/15

Thema: Reiserecht

Annulliert eine Airline aufgrund einer unerwarteten massiven Krankheitswelle von Piloten und Kabinenpersonal einen Flug, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Selbst wenn ein sog. „wilder Streik“ vorgelegen hat, muss die Fluggesellschaft alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die negativen Folgen für die Passagiere abzuwenden. Dazu gehören auch sofortige arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber den Crews. Wird hierzu nichts vorgetragen, steht dem Passagier eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte zu.
AG Erding v. 02.03.2017, Az. 3 C 3555/16