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Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
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Verkehrsunfall – Haftungsverteilung bei Ausfahren aus Grundstück

Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen dem eine gewährte Lücke nutzenden Grundstückausfahrer und einem den Rückstau unter Überfahren der durchgezogenen Linie überholenden Kfz auf der vorfahrtberechtigten Straße, kommt es zu einer Haftungsverteilung von 2/3 (Grundstücksausfahrer) und 1/3 (Überholer), wenn der Grundstückausfahrer seine gesteigerte Sorgfaltspflicht missachtet hat.

OLG München, Urt. v. 31.3.2017, Az. 10 U 4716/16

HR – service:trends / Einkaufen im Laden oder Internet (Verbraucherrecht)

Thema: Preisschnäppchen, Preisverhandlung, gefälschte Ware aus dem Internet, Reisen günstig kaufen

http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=55353&key=standard_document_63978974&mediakey=fs/servicetrends/2017_03/L236245_119398&type=v

ARD – Morgenmagazin / Verkehrsrecht

Thema: Recht auf der Autobahn (Verkehrsrecht)

http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/service/Autobahn-Was-ist-erlaubt-102.html

ARD – ARD-Buffet/Reisen richtig buchen

Thema: Katalogsprache der Reisebranche

http://www.swr.de/buffet/leben/urlaub-2017-gut-informiert-clever-gebucht/-/id=257304/did=19219450/nid=257304/1xp17w6/index.html

Reiserecht bei Umbuchungen – Süddeutsche Zeitung

Thema: Reiserecht

http://www.sueddeutsche.de/reise/reiserecht-bei-umbuchungen-frueherer-flug-geaenderte-kreuzfahrtroute-welche-rechte-urlauber-haben-1.3420288

ARD – Morgenmagazin / Vorsicht Abzocke

Thema: Betrugsfälle von Senioren

http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/service/service-Achtung-Betrug-100.html

WDR – daheim&unterwegs / Ihr gutes Recht auf der Kreuzfahrt

Thema: Reiserecht

http://www1.wdr.de/fernsehen/daheim-und-unterwegs/kreuzfart-recht-100.html

Fluggastrechte – Krankheitswelle kein außergewöhnlicher Umstand

 

Annulliert eine Airline aufgrund einer unerwarteten massiven Krankheitswelle von Piloten und Kabinenpersonal einen Flug, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Selbst wenn ein sog. „wilder Streik“ vorgelegen hat, muss die Fluggesellschaft alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die negativen Folgen für die Passagiere abzuwenden. Dazu gehören auch sofortige arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber den Crews. Wird hierzu nichts vorgetragen, steht dem Passagier eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte zu.

AG Erding v. 02.03.2017, Az. 3 C 3555/16

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