Thema: Reiserecht bei Kreuzfahrten
Tag Archiv: Mängel bei KreuzfahrtWird einem Reisekunden bei einer Kreuzfahrt eine gebuchte Balkonkabine nicht zur Verfügung gestellt, sondern nur eine Innenkabine, kann der Reisende den Reisevertrag wegen Mängeln kündigen. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis erstatten und zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 80% des Reisepreises bezahlen. AG Frankfurt/M. v. 14.09.16, Az. 386 C 3186/15-80 Wird die zugesagte Route einer Kreuzfahrt geändert und statt das Schwarze Meer das östliche Mittelmeer befahren, ist eine Minderung des Reisepreises von 30 Prozent gerechtfertigt. Die Minderung ist auch dann begründet, wenn die Routeänderung auf höherer Gewalt beruht. AG München vom 26.03.2015, Az. 275 C 27977/14 |
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