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Anwaltskanzlei Rodegra
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Reisebüro – Haftung für Eigengeschäft (Flug)

Kauft ein Reisebüro bei einer Fluggesellschaft einen Flug und verkauft den Flug mit einem Preisaufschlag an den Endkunden weiter, liegt ein sog. Eigengeschäft des Reisebüros vor, d.h. das Reisebüro wird nicht nur als Vermittler tätig, sondern zwischen Endkunden und Reisebüro wird ein Beförderungsvertrag geschlossen. Gibt es bei der Flugabwicklung Probleme, haftet das Reisebüro gegenüber dem Kunden aus Vertrag.

AG Würzburg v. 31.1.2013, Az. 30 C 2696/12

Fluggastrechte – Recht auf Betreuungsleistungen

Wird der Luftraum wegen einer Aschewolke gesperrt, stellt dieses für die Fluggesellschaft einen außergewöhnlichen Umstand dar, der den Anspruch des Passagier auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung entfallen lässt. Gleichwohl muss die Airline sog. Betreuungsleistungen (kostenfreie Verpflegung, Hotel u.a.) während der Wartezeit auf eine Ersatzbeförderung erbringen.

EuGH v. 31.1.2013, Az. C-12/11

Stolperfalle – Keine Haftung des Reiseveranstalters

Stolpert ein Urlauber in einem Hotel in der Türkei über eine zwei Zentimeter starke und seitlich nicht abgeschrägte Schmutzmatte vor einem Hoteleingang, verwirklich sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungsfolgen.

OLG Bamberg v. 15.1.2013, Az. 5 U 36/12

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