Thema: Reisesommer 2017 – Last Minute in den Urlaub
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Tag Archiv: Haftung des ReiseveranstaltersThema: Reisesommer 2017 – Last Minute in den Urlaub http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Service-100.html Stürzt ein Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff beim Versuch in eine Hängematte einzusteigen aus dieser heraus, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko, d.h. der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungen. AG Rostock, v. 24.1.2014, Az. 47 C 359/13 Zum Reiserecht bei Kreuzfahrten: www.Würzburger-Tabelle.de Wird ein Urlauber an einem öffentlichen Strand am Hotel überfallen, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und den Reiseveranstalter trifft keine Haftung. OLG Frankfurt v. 25.2.2013, Az. 16 U 142/12 Stolpert ein Urlauber in einem Hotel in der Türkei über eine zwei Zentimeter starke und seitlich nicht abgeschrägte Schmutzmatte vor einem Hoteleingang, verwirklich sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungsfolgen. OLG Bamberg v. 15.1.2013, Az. 5 U 36/12 |
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