Thema: Kreuzfahrten
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Tag Archiv: Unfall auf KreuzfahrtStürzt ein Passagier aus Eigenverschulden an Bord eines Kreuzfahrtschiffes und erleidet derart schwere Verletzungen, dass für ihn aus medizinischer Sicht eine risikofreie Fortführung der Reise nicht möglich ist, kann der Kapitän die Weiterfahrt des Passagiers untersagen. Der betroffene Passagier hat in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter. AG Rostock v. 31.05.2017, Az. 47 C 27/17 Bei einer Flusskreuzfahrt vom 07.09. – 16.09. kommt es am 13.09. zu einer Kollision des Schiffes mit einer Schleusenwand. Die Reise muss daraufhin abgebrochen werden. Wegen der vorzeitigen Beendigung der Reise hat der Urlauber Anspruch auf 100% Preisminderung für die Tage vom 13.09. bis 16.09. sowie zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in selbiger Höhe. AG München v. 05.10.2016, Az. 282 C 27854/15 Stürzt ein Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff beim Versuch in eine Hängematte einzusteigen aus dieser heraus, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko, d.h. der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungen. AG Rostock, v. 24.1.2014, Az. 47 C 359/13 Zum Reiserecht bei Kreuzfahrten: www.Würzburger-Tabelle.de |
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