KONTAKT:
Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

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Thema: Reisesommer 2017 – Last Minute in den Urlaub
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Service-100.html

Stürzt ein Passagier aus Eigenverschulden an Bord eines Kreuzfahrtschiffes und erleidet derart schwere Verletzungen, dass für ihn aus medizinischer Sicht eine risikofreie Fortführung der Reise nicht möglich ist, kann der Kapitän die Weiterfahrt des Passagiers untersagen. Der betroffene Passagier hat in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter.
AG Rostock v. 31.05.2017, Az. 47 C 27/17

Thema: Fragen rund um den Führerschein, Rettungsgasse, Bußgeldbescheid

Wird ein Reisepass eines Urlaubers von einer Behörde (Gemeinde) irrtümlich als „abhanden gekommen“ gemeldet, liegt kein Fall der höheren Gewalt vor, wenn aus diesem Grund eine Flugreise nicht angetreten werden kann. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis nicht vollständig erstatten. Der Grund für die Absage der Reise kommt aus dem Risikobereich des Urlaubers.
BGH v. 16.05.2017, Az. X ZR 142/15