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Anwaltskanzlei Rodegra
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Kreuzfahrt nach Kollision abgesagt: Was Urlaubern zusteht

Bricht ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt gleich zu Beginn ab, hat der Reisekunde Anspruch auf Erstattung des vollständigen Reisepreises. Ob der Urlauber weitergehende Schadensersatzansprüche geltend machen kann, zum Beispiel wegen unnützer An- und Abreisekosten oder Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude, hängt vom Grund des Abbruchs der Reise ab.

Weitere Infos:

Kreuzfahrt nach Kollision abgesagt: Was Urlaubern zusteht | Reise & Tourismus – Mindener Tageblatt

Reiserecht – Unfall auf Kreuzfahrtschiff

Stürzt ein Passagier aus Eigenverschulden an Bord eines Kreuzfahrtschiffes und erleidet derart schwere Verletzungen, dass für ihn aus medizinischer Sicht eine risikofreie Fortführung der Reise nicht möglich ist, kann der Kapitän die Weiterfahrt des Passagiers untersagen. Der betroffene Passagier hat in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter.

AG Rostock v. 31.05.2017, Az. 47 C 27/17

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