KONTAKT:
Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

Thema: Elektrofahrräder (Verkehrsrecht)
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/service-204.html

Wird ein Fahrradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kfz am Kopf verletzt, trägt er kein Mitverschulden, weil er keinen Helm getragen hat.
BGH v. 17.6.2014, Az. VI ZR 281/13

Fällt ein abgestelltes Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigt es, muss der Fahrzeugbesitzer dem Fahrradfahrer ein Verschulden an der Schadensverursachung (z.B. unvorsichtiges Abstellen des Fahrrades) nachweisen, um Schadensersatz zu bekommen.
AG München v.14.5.2013, Az. 261 C 8956/13

Fährt ein Fahrradfahrer von einem verbotswidrig benutzen Gehweg auf die Fahrbahn und kommt es dabei zum Unfall mit einem Pkw, haftet der Radfahrer allein. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt gänzlich zurück.
AG Weinheim v. 17.1.2013, Az. 1 C 210/12

Fährt ein Radfahrer auf einem Radweg verbotswidrig in die falsche Richtung, tritt ihn bei einem Unfall mit einem abbiegenden Pkw ein Mitverschulden (hier 30 %).
LG Wuppertal v. 4.1.2013, Az. 2 O 407/10