Wird ein Fahrradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kfz am Kopf verletzt, trägt er kein Mitverschulden, weil er keinen Helm getragen hat.
BGH v. 17.6.2014, Az. VI ZR 281/13
Fahrradunfall – Kein Mitverschulden ohne HelmWird ein Fahrradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kfz am Kopf verletzt, trägt er kein Mitverschulden, weil er keinen Helm getragen hat. BGH v. 17.6.2014, Az. VI ZR 281/13 |
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