Wird ein Fahrradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kfz am Kopf verletzt, trägt er kein Mitverschulden, weil er keinen Helm getragen hat.
BGH v. 17.6.2014, Az. VI ZR 281/13
Juni
17
2014
Fahrradunfall – Kein Mitverschulden ohne HelmWird ein Fahrradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kfz am Kopf verletzt, trägt er kein Mitverschulden, weil er keinen Helm getragen hat. BGH v. 17.6.2014, Az. VI ZR 281/13 Kategorie VerkehrsrechtTags: Fahrradhelm,Fahrradsicherheit,Fahrradunfall,Helm auf Fahrrad,Helmpflicht für Fahrradfahrer,kein Mitverschulden beim Fahren ohne Helm,Kollision mit Fahrrad,Unfall mit Fahrrad,Verkehrsunfall « ZDF – VolleKanne / Reiserecht HR – service:trends / Reiserecht » |
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