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Fluggastrechte – Kein Recht auf Ausgleichszahlung bei Streik der Fluglotsen

Ein Streik von Fluglotsen stellt einen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, so dass ein Passagier bei einer daraus resultierenden Verspätung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung hat.

LG Darmstadt v. 3.7.2013, Az. 7 S 238/12