Tag Archiv: Anspruch auf Ausgleichszahlung
Eine Fluggesellschaft kann wirksam im Rahmen eines Beförderungsvertrages in den AGB eine Klausel aufnehmen, die ein Abtretungsverbot einer Ausgleichszahlung eines Flugpassagiers gegenüber eines Flugportals, das Forderungen aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung von Passagieren ankauft, geltend soll.
AG Bremen v. 01.06.2017, Az. 9 C 63/17
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Bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € (wenn sich die Airline nicht auf einen sog. außergewöhnlichen Umstand berufen kann). Die Ankunftszeit berechnet sich nicht nach dem Aufsetzen des Flugzeuges auf die Landebahn, sondern daran, wann sich die Türen des Flugzeuges nach Erreichen der Parkposition öffnen.
EuGH v. 04.09.2014, Az. Rs C452/13
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Bei einer Ankunftsverspätung von 2 Stunden und 57 Minuten steht dem Passagier kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zu Berechnung der tatsächlichen Ankunftszeit wird das Erreichen der Parkposition herangezogen.
AG Berlin-Charlottenburg v. 12.2.2014, Az. 234 C 260/13
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Kommt es beim Flugzeug zu einem Schaden am Triebwerk, weil von der Startbahn eine Schraube ins Triebwerk angesaugt wurde, liegt ein sog. außergewöhnlicher Umstand vor. Der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
AG Rüsselsheim v. 9.7.2013, Az. 3 C 2910/12-32
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Erleidet ein Flugpassagier an Bord eines Flugzeuges einen Schlaganfall und muss der Flug unterbrochen werden, haben andere Passagiere aufgrund einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Der Notfall stellt einen Fall eines sog. außergewöhnlichen Umstandes dar.
AG Düsseldorf v. 21.6.2013, Az. 43 C 6731/12
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