Eine Fluggesellschaft kann wirksam im Rahmen eines Beförderungsvertrages in den AGB eine Klausel aufnehmen, die ein Abtretungsverbot einer Ausgleichszahlung eines Flugpassagiers gegenüber eines Flugportals, das Forderungen aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung von Passagieren ankauft, geltend soll.
AG Bremen v. 01.06.2017, Az. 9 C 63/17