KONTAKT:
Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

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Innere Unruhen in einem Reiseland rechtfertigen nicht ohne weiteres eine kostenfreie Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt. Ein Urlauber, der im Juli 2013 eine Reise nach Ägypten absagte, muss detailliert darlegen, dass die Unruhen sich konkret auf seine Reise ausgewirkt hätten. Bezugnahmen auf Hinweise des Auswärtigen Amts und Presseartikel genügen nicht.
AG Hamburg v. 28.3.2014, Az. 18 b C 532/13

Stürzt ein Urlauber in einem Hotel in Ägypten beim Betreten einer Schmutzmatte, weil diese auf dem Bodenbelag wegrutscht, muss der Reiseveranstalter nicht haften. Deutsche Sicherheitsstandards können nicht erwartet werden. Der Reiseveranstalter verletzt keine Verkehrssicherungspflicht.
LG Frankfurt/M. v. 12.2.2014, Az. 2/24 O 82/12