KONTAKT:

Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg

Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219

E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

Hilfe bei Schicksalsschlägen auf Reisen / Lebenslinie-Magazin

Thema: Hilfe bei Schicksalsschlägen auf Reisen / Infos über den gemeinnützigen „Verein Fatalis“

http://www.lebenslinie-magazin.de/artikel/wenn-das-schicksal-zuschlaegt/

Sturz im Hotel – Keine Haftung des Reiseveranstalters

Stürzt ein Urlauber in einem Hotel in Ägypten beim Betreten einer Schmutzmatte, weil diese auf dem Bodenbelag wegrutscht, muss der Reiseveranstalter nicht haften. Deutsche Sicherheitsstandards können nicht erwartet werden. Der Reiseveranstalter verletzt keine Verkehrssicherungspflicht.

LG Frankfurt/M. v. 12.2.2014, Az. 2/24 O 82/12

Sturz am Pool – Keine Haftung des Reiseveranstalters

Stürzt ein Urlauber auf einer nassen Treppe, die zum Hotelpool führt, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter muss nicht haften. Im Poolbereich muss der Urlauber mit Wasserglätte rechnen.

OLG Frankfurt v. 9.1.2014, Az. 16 U 43/13

hierzu auch ein Aufsatz von Rodegra „Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos im Pauschalurlaub“, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2012

Schweinfurter Str. 6 D-97080 Würzburg Tel. +49 (0) 931-4654218 Fax +49 (0) 931-4654219 E-Mail RA@rodegra-law.de