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Innere Unruhen – Kein Recht zur kostenfreien Kündigung des Reisevertrages

Innere Unruhen in einem Reiseland rechtfertigen nicht ohne weiteres eine kostenfreie Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt. Ein Urlauber, der im Juli 2013 eine Reise nach Ägypten absagte, muss detailliert darlegen, dass die Unruhen sich konkret auf seine Reise ausgewirkt hätten. Bezugnahmen auf Hinweise des Auswärtigen Amts und Presseartikel genügen nicht.

AG Hamburg v. 28.3.2014, Az. 18 b C 532/13