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Fluggastrechte – Übernahme der Anwaltskosten

Klärt eine Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte bei einer Flugverspätung auf (EU-Fluggastrechte), so muss sie die Kosten für die Informationsbeschaffung notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ersetzen.

AG Nürnberg v. 29.06.15, Az. 35 C 3187/15