Klärt eine Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte bei einer Flugverspätung auf (EU-Fluggastrechte), so muss sie die Kosten für die Informationsbeschaffung notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ersetzen.
AG Nürnberg v. 29.06.15, Az. 35 C 3187/15