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Anwaltskanzlei Rodegra
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ZDF – VolleKanne / Ihr Recht bei Reisemängeln

Thema: Ärger im Urlaub. Was tun bei Reisemängeln?

http://www.zdf.de/volle-kanne/ihr-recht-bei-reisemaengeln-22966988.html

Reiserecht – Mängelanzeige am Urlaubsort

Kommt es auf einer Pauschalreise zu Mängeln im Hotel, muss der Reisende seine Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, um nach der Reise eine Preisminderung fordern zu können. Wenn der Kunde nur gegenüber dem Hotelpersonal eine Reklamation äußert, ist er mit Minderungsansprüchen nach der Reise ausgeschlossen.

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler v. 11.03.15, Az. 32 C 649/14

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