Bettwanzen in einem Hotelzimmer stellen einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter muss von Bettwanzen gebissenen Urlaubern eine Preisminderung und Schmerzensgeld bezahlen.
OLG Celle v. 26.03.2015, Az. 11 U 249/14
März
26
2015
Reisemangel – BettwanzenBettwanzen in einem Hotelzimmer stellen einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter muss von Bettwanzen gebissenen Urlaubern eine Preisminderung und Schmerzensgeld bezahlen. OLG Celle v. 26.03.2015, Az. 11 U 249/14
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