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Paßbestimmungen – Informationspflichten des Reiseveranstalters

Informiert der Reiseveranstalter falsch über Einreisebestimmungen, haftet er für die Folgen. Ein Urlauber konnte nicht nach Dubai fliegen, weil er nur einen Personalausweis mit sich führte. Der Reiseveranstalter hatte zwar zunächst mitgeteilt, dass der Urlauber einen Reisepaß benötigt, jedoch dann in einen weiteren Informationsschreiben für die Reise die Info erteilt, dass ein Personalausweis genügt. Dem Urlauber sind div. Kosten (Passersatz, Ersatzflug u.a.) entstanden.

LG Berlin v. 8.11.2013, Az. 56 S 45/13

 

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