Eine Reifenpanne auf dem Weg zum Urlaubsziel ist kein Unfall i.S.d. Reiserücktrittskostenversicherung. Wird eine Reise wegen der Reifenpanne nicht angetreten, liegt kein Versicherungsfall vor.
AG Peine v. 30.04.2015, Az. 5 C 523/14
Tag Archiv: Reifenpanne auf der UrlaubsfahrtEine Reifenpanne auf dem Weg zum Urlaubsziel ist kein Unfall i.S.d. Reiserücktrittskostenversicherung. Wird eine Reise wegen der Reifenpanne nicht angetreten, liegt kein Versicherungsfall vor. AG Peine v. 30.04.2015, Az. 5 C 523/14 |
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