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Reiserücktrittskostenversicherung – Autopanne kein Versicherungsfall

Eine Reifenpanne auf dem Weg zum Urlaubsziel ist kein Unfall i.S.d. Reiserücktrittskostenversicherung. Wird eine Reise wegen der Reifenpanne nicht angetreten, liegt kein Versicherungsfall vor.

AG Peine v. 30.04.2015, Az. 5 C 523/14