KONTAKT:
Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

Thema: Verkaufsverbot an Tankstellen
http://www.br.de/radio/bayern3/sendungen/bayern-3-am-vormittag/rodegra-zu-reisenden-100.html

Ein Reiseveranstalter muss bei Reisen, die in Deutschland gebucht werden, nur deutsche Staatsangehörige über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren.
LG Duisburg v. 31.8.2012, Az. 7 S 33/12

Thema: Streik bei der Lufthansa – Rechte der Passagiere

Wird ein Passagier von der Fluggesellschaft nicht über seine Rechte bei einer Flugverspätung aufgeklärt, muss sie die Kosten eine Rechtsanwaltes übernehmen, den der Passagier beauftragt.
AG Hannover v. 31.7.2012, Az. 517 C 13641/11

Parkt jemand unberechtigt auf einen Behindertenparkplatz und wird durch einen anderen, der auf diesem Parkplatz berechtigt parken darf, als „Parkplatzschwein“ bezeichnet, ist der Ausdruck nicht als Beleidigung zu werten.
AG Rostock v. 11.7.2012, Az. 46 C 186/12

Thema: Reiserecht – Recht auf Kreuzfahrten

Wer im Auto keinen Sicherheitsgurt anlegt, bekommt bei einem Unfall mit Verletzungsfolgen eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn festgestellt werden kann, dass die Verletzungen mit angelegten Sicherheitsgut verhindert worden oder geringer wären.
BGH v. 28.2.2012, Az. VI ZR 10/11