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Anwaltskanzlei Rodegra
RA Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0049 931 4654218
Telefax: 0049 931 4654219
E-Mail: RA@rodegra-law.de
Internet: www.rodegra-law.de

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Fährt ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände, um so über die Tankstelle die rote Ampel zu umfahren, d.h. er biegt nach der Ampel wieder auf die Fahrbahn ein, begeht er keinen
Rotlichtverstoß.
OLG Hamm v. 2.7.2013, Az. 1 RBs 98/13

Befährt ein Inlineskater in einer Linkskurve die Gegenfahrbahn und kommt es zu einem Zusammenprall mit einem Pkw auf der Gegenfahrbahn, haftet der Inlineskater zu 75 %. Auf Seiten des Pkw-Fahrers ergibt sich lediglich eine Haftung zu 25 % aus der Betriebsgefahr.
OLG Hamm v. 18.6.2013, Az. 9 U 1/13

Kommt es bei einem Unfall am Fahrzeug zu einem Totalschaden, kann der Geschädigte auch den Tankinhalt als Schadensposition ansetzen.
AG Solingen v. 18.6.2013, Az. 12 C 638/12

Wer keinen Fahrradhelm trägt und sich bei einer unverschuldeten Kollision mit einem Pkw am Kopf verletzt, bekommt bezüglich erlittener Kopfverletzungen eine Mitschuld von 20 Prozent.
OLG Schleswig v. 5.6.2013, Az. 7 U 11/12

Fällt ein abgestelltes Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigt es, muss der Fahrzeugbesitzer dem Fahrradfahrer ein Verschulden an der Schadensverursachung (z.B. unvorsichtiges Abstellen des Fahrrades) nachweisen, um Schadensersatz zu bekommen.
AG München v.14.5.2013, Az. 261 C 8956/13

Fährt ein Hundebesitzer zu schnell, weil er seinen Hund der lebensbedrohlich verletzt ist, zum Tierarzt bringen will, kann die Geldbuße wegen zu schnellen Fahrens herabgesetzt werden, so dass keine Punkte ins Flensburg eingetragen werden.
AG Koblenz v.29.4.2013, 2010 Js 43957/12/34 OWi

Fährt ein Fahrradfahrer von einem verbotswidrig benutzen Gehweg auf die Fahrbahn und kommt es dabei zum Unfall mit einem Pkw, haftet der Radfahrer allein. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt gänzlich zurück.
AG Weinheim v. 17.1.2013, Az. 1 C 210/12

Fährt ein Radfahrer auf einem Radweg verbotswidrig in die falsche Richtung, tritt ihn bei einem Unfall mit einem abbiegenden Pkw ein Mitverschulden (hier 30 %).
LG Wuppertal v. 4.1.2013, Az. 2 O 407/10

Parkt jemand unberechtigt auf einen Behindertenparkplatz und wird durch einen anderen, der auf diesem Parkplatz berechtigt parken darf, als „Parkplatzschwein“ bezeichnet, ist der Ausdruck nicht als Beleidigung zu werten.
AG Rostock v. 11.7.2012, Az. 46 C 186/12

Wer im Auto keinen Sicherheitsgurt anlegt, bekommt bei einem Unfall mit Verletzungsfolgen eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn festgestellt werden kann, dass die Verletzungen mit angelegten Sicherheitsgut verhindert worden oder geringer wären.
BGH v. 28.2.2012, Az. VI ZR 10/11