Fährt ein Hundebesitzer zu schnell, weil er seinen Hund der lebensbedrohlich verletzt ist, zum Tierarzt bringen will, kann die Geldbuße wegen zu schnellen Fahrens herabgesetzt werden, so dass keine Punkte ins Flensburg eingetragen werden.
AG Koblenz v.29.4.2013, 2010 Js 43957/12/34 OWi