Masthead header

Eigenverschulden – Inlineskater haftet zu 75 % beim Befahren der Gegenfahrbahn

Befährt ein Inlineskater in einer Linkskurve die Gegenfahrbahn und kommt es zu einem Zusammenprall mit einem Pkw auf der Gegenfahrbahn, haftet der Inlineskater zu 75 %. Auf Seiten des Pkw-Fahrers ergibt sich lediglich eine Haftung zu 25 % aus der Betriebsgefahr.

OLG Hamm v. 18.6.2013, Az. 9 U 1/13