Masthead header

Tag Archiv: Verkehrsunfall mit Inlineskates

Eigenverschulden – Inlineskater haftet zu 75 % beim Befahren der Gegenfahrbahn

Befährt ein Inlineskater in einer Linkskurve die Gegenfahrbahn und kommt es zu einem Zusammenprall mit einem Pkw auf der Gegenfahrbahn, haftet der Inlineskater zu 75 %. Auf Seiten des Pkw-Fahrers ergibt sich lediglich eine Haftung zu 25 % aus der Betriebsgefahr.

OLG Hamm v. 18.6.2013, Az. 9 U 1/13

Auf Facebook teilennach oben69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E