
Thema: Neue Bußgelder für Radfahrer
.jpg)
|
Ein Vogelschlag und ein damit verbundener Defekt am Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung, so dass ein Fluggast bei einer dadurch eintretenden größeren Verspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. AG Frankfurt/M. v. 13.3.2013, Az. 29 C 811/11-21
Wird ein Urlauber an einem öffentlichen Strand am Hotel überfallen, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und den Reiseveranstalter trifft keine Haftung. OLG Frankfurt v. 25.2.2013, Az. 16 U 142/12
Wird eine Onlineschulung (Schulungskurs) dauerhaft angeboten, muss dem Verbraucher bei Abschluss des Schulungsvertrages ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. OLG Hamm v. 21.2.2013, I-4 U 135/12
Bucht ein Urlauber eine Ferienwohnung unter der Voraussetzung, daß ausreichend Einkaufsmöglichkeiten vor Ort sind, reicht das Vorhandensein eines Minimarktes nicht aus, so dass ein Reisemangel vorliegt. AG München v. 21.2.2013, Az. 244 C 15777/12
Kauft ein Reisebüro bei einer Fluggesellschaft einen Flug und verkauft den Flug mit einem Preisaufschlag an den Endkunden weiter, liegt ein sog. Eigengeschäft des Reisebüros vor, d.h. das Reisebüro wird nicht nur als Vermittler tätig, sondern zwischen Endkunden und Reisebüro wird ein Beförderungsvertrag geschlossen. Gibt es bei der Flugabwicklung Probleme, haftet das Reisebüro gegenüber dem Kunden aus Vertrag. AG Würzburg v. 31.1.2013, Az. 30 C 2696/12
Wird der Luftraum wegen einer Aschewolke gesperrt, stellt dieses für die Fluggesellschaft einen außergewöhnlichen Umstand dar, der den Anspruch des Passagier auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung entfallen lässt. Gleichwohl muss die Airline sog. Betreuungsleistungen (kostenfreie Verpflegung, Hotel u.a.) während der Wartezeit auf eine Ersatzbeförderung erbringen. EuGH v. 31.1.2013, Az. C-12/11
Die Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Bank, nach der für die Nachbestellung eines Kontoauszuges 15 € verlangt werden können, ist unzulässig. OLG Frankfurt v. 23.01.2013, Az. 17 U 54/12
Stolpert ein Urlauber in einem Hotel in der Türkei über eine zwei Zentimeter starke und seitlich nicht abgeschrägte Schmutzmatte vor einem Hoteleingang, verwirklich sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungsfolgen. OLG Bamberg v. 15.1.2013, Az. 5 U 36/12
Fährt ein Fahrradfahrer von einem verbotswidrig benutzen Gehweg auf die Fahrbahn und kommt es dabei zum Unfall mit einem Pkw, haftet der Radfahrer allein. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt gänzlich zurück. AG Weinheim v. 17.1.2013, Az. 1 C 210/12
Fährt ein Radfahrer auf einem Radweg verbotswidrig in die falsche Richtung, tritt ihn bei einem Unfall mit einem abbiegenden Pkw ein Mitverschulden (hier 30 %). LG Wuppertal v. 4.1.2013, Az. 2 O 407/10 |
|






