
Thema: Richtig versichert für den Urlaub
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Eine Bank darf im Rahmen eines Verbraucherkredits nicht per Klausel in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eine Bearbeitungsgebühr für das Darlehen verlangen. LG Köln v. 19.6.2013, Az. 26 O 24/13
Befährt ein Inlineskater in einer Linkskurve die Gegenfahrbahn und kommt es zu einem Zusammenprall mit einem Pkw auf der Gegenfahrbahn, haftet der Inlineskater zu 75 %. Auf Seiten des Pkw-Fahrers ergibt sich lediglich eine Haftung zu 25 % aus der Betriebsgefahr. OLG Hamm v. 18.6.2013, Az. 9 U 1/13
Kommt es bei einem Unfall am Fahrzeug zu einem Totalschaden, kann der Geschädigte auch den Tankinhalt als Schadensposition ansetzen. AG Solingen v. 18.6.2013, Az. 12 C 638/12
Wer keinen Fahrradhelm trägt und sich bei einer unverschuldeten Kollision mit einem Pkw am Kopf verletzt, bekommt bezüglich erlittener Kopfverletzungen eine Mitschuld von 20 Prozent. OLG Schleswig v. 5.6.2013, Az. 7 U 11/12
Ein Flugpassagier hat Anspruch auf eine weitere Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung, wenn auch ein ihm angebotener Ersatzflug annulliert wird. AG Frankfurt v. 16.5.2013, Az. 31 C 3349/12-78
Fällt ein abgestelltes Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigt es, muss der Fahrzeugbesitzer dem Fahrradfahrer ein Verschulden an der Schadensverursachung (z.B. unvorsichtiges Abstellen des Fahrrades) nachweisen, um Schadensersatz zu bekommen. AG München v.14.5.2013, Az. 261 C 8956/13
Fährt ein Hundebesitzer zu schnell, weil er seinen Hund der lebensbedrohlich verletzt ist, zum Tierarzt bringen will, kann die Geldbuße wegen zu schnellen Fahrens herabgesetzt werden, so dass keine Punkte ins Flensburg eingetragen werden. AG Koblenz v.29.4.2013, 2010 Js 43957/12/34 OWi
Bei einer Stornierung einer Pauschalreise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornopauschale i.H.v. 40 % zu höch, d.h. unzulässig. LG Hamburg v. 23.4.2013, Az. 312 O 330/12
Übersendet ein Reiseveranstalter einem Kunden zur „endgültigen Abgeltung und Klaglosstellung“ von geltend gemachten Reisemängeln einen Verrechnungsscheck und löst der Kunde den Scheck widerspruchslos ein, kommt zwischen den Parteien ein Vergleichsvertrag zustande. Fordert der Kunde anschließend mehr, ist er mit weiteren Minderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. AG Viersen v. 10.4.2013, Az. 33 C 409/12
Es stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, wenn es zu Problemen mit dem Kabinendruck des Flugzeuges kommt. Die Fluggesellschaften muss im Fall einer großen Verspätung eine Ausgleichszahlung erbringen und kann sich nicht entlasten. AG Nürnberg v. 5.4.2013, Az. 18 C 1210/13 |
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